In Hessen Beschäftigte haben gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit (fünf Tage), wenn sie an einer als Bildungsurlaub anerkannten Veranstaltung der politischen oder beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Wir bieten solche Veranstaltungen an.

Der Bildungsurlaub muss spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Dem Antrag muss eine Bestätigung Ihrer VHS-Anmeldung vorliegen. Mehr Infos in der Geschäftststelle der VHS oder unter Tel. 02771 407-7410.

Hier finden Sie unsere Bildungsurlaube auf einen Blick.